Abschaffung der "Nichtnutzer-" und "Pfand-Gebühr" für SIM Karten

In den letzten Jahren (ab 2011 - 2014) gab es unter anderen bei den Anbietern Mobilcom, Talkline, Drillisch Telecom strittige Klauseln in den AGBs der Mobilfunkverträge, die nach Ansicht mehrere Gerichte Verbraucher benachteiligt haben, und somit nun als nicht zulässig eingestuft sind.

So gab es bei den Verträgen eine Passage zur Nichtnutzungsgebühr:
Hier hatte der Verbraucher ein Entgelt je SIM Karte zu zahlen, wenn die Karte für längeren Zeitraum nicht genutzt worden ist - also weder telefoniert noch SMS / MMS oder Internetnutzung erfolgte.

Eine weitere Passage hatte eine Pfand-Gebühr für SIM Karten verlangt:
Mit der Pfandgebühr wurde dem Verbraucher meist ein hohes Entgelt bei Verlust der SIM Karte in Rechnung gestellt. Das erfolgte auch automatisch, sobald der Kunde nach Vertragsende seine ihm überlassene SIM Karte an den Mobilfunk Anbieter nicht zurück gesandt hatte.

Mit folgenden Urteilen der Gerichte wurden diese, auch aus unsere Sicht unfairen, Vertrag Vereinbarungen endgültig abgeschafft:

  • LG Kiel, Teilurteil vom 14. 5. 2014, Az. 4 O 95/13
  • Unterlassungsklagegesetz (UKlagG), §§ 1 und 4
  • OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 3. 7. 2012, Az. 2 U 12/11
  • OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 9. 1. 2014, Az. 1 U 26/13
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